Wählen zu können, ist in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Möglichkeit der Mitbestimmung. Durch ein aktives Wahlrecht auch für junge Menschen, eröffnet man ihnen einen weiteren Anlass, sich mit politischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und die Chance, sich zu beteiligen. Wählen zu können, beinhaltet die Erfahrung, eine Stimme zu haben und damit selbst Demokratie zu gestalten. Somit stellt sich die Frage, warum dieses Recht nicht auch für Minderjährige gelten soll.
Aktuell sind unter 18-Jährige in Deutschland bei Bundestagswahlen nicht wahlberechtigt. Junge Menschen ab 16 Jahren dürfen in neun Bundesländern bei Wahlen auf Kommunalebene und in fünf Bundesländern bei Landtagswahlen teilnehmen. In Rheinland-Pfalz dürfen unter 18-Jährige zurzeit weder auf Kommunal- noch auf Landesebene wählen.
Eine Wahlberechtigung ab 16 Jahren in den unterschiedlichen Kontexten wird immer wieder kontrovers debattiert. Entsprechende Pro- und Contra-Argumente finden Sie unter „Weiterführende Informationen“. Weiterführende Literatur und Studien zum Thema Wahlalter ab 16 Jahren finden Sie ebenfalls dort.
Im Hinblick auf die bisherigen Erkenntnisse zur Einführungen eines Wahlrechts ab 16, gilt grundsätzlich zu beachten, dass begleitende Maßnahmen im Sinne der politischen Bildung empfohlen werden. Hierüber kann die Chance erhöht werden, dass möglichst viele junge Menschen Zugang zu Informationen und Reflexionsmöglichkeiten bereitgestellt werden, um gut informiert politische Entscheidungen zu treffen.