Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Übereinkommen, welches von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet wurde. Vier Grundprinzipien sind für das Verständnis und die Auslegung der Kinderrechte prägend. Diese sind:

  • das Diskriminierungsverbot
  • das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
  • das Beteiligungsrecht
  • der Kindeswohlvorrang

Beim Recht auf Beteiligung sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, gehört zu werden. Sie dürfen ihre Anliegen und Beschwerden äußern. Die Meinung von Kindern oder Jugendlichen ist bei staatlichen Entscheidungen anzuerkennen, ihr Alter und die Reife muss entsprechend berücksichtigt werden.

Der Umsetzung dieser Konvention fühlt sich natürlich auch Rheinland-Pfalz verpflichtet und hat deshalb das Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ aufgelegt. Hierbei geht es darum, Kinderrechte bekannt zu machen und für die Rechte der Kinder und ihre Umsetzungsschritte zu sensibilisieren. So werden Materialien zu Kinderrechten herausgegeben, es findet jährlich eine Kinderrechte-Fachtagung, die reinland-pfälzische Woche der Kinderrechte sowie die Verleihung des Kinderrechtepreises statt. Mehr Informationen dazu und zum Thema insgesamt finden sich unter: