Der Jugendhilfeausschuss hat als zweite Säule des Jugendamtes ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe und somit einen zentralen Auftrag hinsichtlich der Gesamtverantwortung für Beteiligungsstrukturen und -prozesse für Kinder und Jugendliche. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses bilden den Rahmen für das Handeln der Jugendamtsverwaltung.

Es ist von zentraler Bedeutung, entsprechende Planungsaufträge zu erteilen, angemessene personelle und finanzielle Ressourcen für den Bereich der Partizipation zur Verfügung zu stellen und auf geeignete Beteiligungsmöglichkeiten der Betroffenen zu achten.

Zugleich ist im Sinne beteiligungsorientierter Planungsprozesse relevant, dass Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen Präsenz zeigen und immer wieder auch in direkten Dialog mit den jungen Menschen treten. Sei es über Termine der Ausschussmitglieder vor Ort oder über Einladungen der jungen Menschen in den Jugendhilfeausschuss. Die Vertretung junger Menschen im Ausschuss kann punktuell und/oder strukturell gestärkt werden. So können z.B. selbstorganisierte Zusammenschlüsse von jungen Menschen in die Jugendhilfeausschüsse aufgenommen werden oder entsprechende Gesprächsplattformen geschaffen werden.