• Mündigkeit: Wahlalter sollte dem Alter der Volljährigkeit entsprechen, da Pflichten und Rechte miteinander einhergehen sollten. (Kommission zur Reform des Wahlrechts 2022)
  • Unzureichende politische Reife/mangelndes Interesse und Wissen: Minderjährigen Menschen fehlen zum Teil notwendige Kenntnisse und Erfahrungen, um eine ausgewogene und gut begründete Wahlentscheidung treffen zu können. Der politische Prozess könnte dadurch geschädigt und delegitimiert werden. (Kommission zur Reform des Wahlrechts 2022)
  • Beeinflussbarkeit/Tendenz zu extremen Wahlentscheidungen: Unter 18-Jährige weisen eine Affinität für populistische Positionen und extremen Meinungen auf, sodass die Möglichkeit besteht, dass ihre Wahlbeteiligung die politische Landschaft in Deutschland radikalisiert (Shell Jugendstudie 2019)
  • Geringe Wahlbeteiligung: Schon jetzt gibt es nur eine geringe Wahlbeteiligung junger Menschen. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei 76,2%, bei den 18- bis 20-Jährigen bei 69,9%, bei den 21- bis 24-Jährigen bei 67% (Der Bundeswahlleiter 2022).
  • Verstärkung der sozialen Ungleichheit: Nur die jungen Menschen, die einen Abiturabschluss anstreben, haben im Alter von 16 bis 18 Jahren Zugang zur Schule als politischem Wissenspool und Unterstützungsmöglichkeit. Damit ist dieser Ort politischer Bildung nicht mehr allen unter 18-Jährigen zugänglich. Auch der Bildungshintergrund der Familie und des sozialen Umfelds hat Auswirkungen auf das politische Wissen, das jungen Menschen zur Verfügung steht. Somit besteht die Gefahr, durch das Absenken des Wahlalters bereits privilegierte junge Menschen zu bevorteilen, da schon jetzt junge Wahlberechtigte mit einem sozial schwächeren Hintergrund eine geringere Wahlbeteiligung aufweisen. (Change Magazin 2021)