Rheinland-Pfalz: Landesjugendbeirat
Der Landesjugendbeirat soll die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und auch selbst Themen aktiv gegenüber der Landesregierung vorbringen können. Die Einrichtung eines Landesjugendbeirates ist im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart worden.
Das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) hat die strukturellen und konzeptionellen Vorbereitungen zur Gründung des Landesjugendbeirates durchgeführt und koordiniert. Dazu gehört die Einrichtung einer Geschäftsstelle und die Durchführung eines breiten Jugendbeteiligungsprozesses. Im Rahmen dessen wurde mit den organisierten Jugendinteressensvertretungen Eckpfeiler für die gemeinsame Arbeit festgelegt und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
Die Konstituierungsfeier des Landesjugendbeirates wird am 5. Juli 2024 stattfinden.
Um die Anliegen ausschließlich junger Menschen im Landesjugendbeirat zu gewährleisten, richtet sich die Mitgliedschaft im Landesjugendbeirat an Jugendliche ab einem Alter von bereits 12 Jahren bis maximal 21 Jahren. Der Landesjugendbeirat besteht aus 18 Mitgliedern, die sich paritätisch zusammensetzen.
Die organisierten Jugendinteressensvertretungen entsenden jeweils zwei Mitglieder für eine Legislaturperiode von einem Jahr.
Die weiteren sechs Plätze werden mit Vertreterinnen und Vertretern von nicht organisierten Jugendgruppen besetzt. Deren Ansprache erfolgt über die Institutionen der offenen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Zudem haben Jugendliche Ihr Interesse an einer Mitarbeit bekundet und sich um einen Platz beworben.
Die vier regulären Sitzungen des Landesjugendbeirats pro Jahr werden an unterschiedlichen Orten landesweit und öffentlich stattfinden, um die Perspektiven weiterer junger Menschen in Rheinland-Pfalz einbeziehen zu können.