Der Landesjugendbeirat Rheinland-Pfalz
Hintergrund
Der Landesjugendbeirat berät die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen und kann auch selbst Themen aktiv gegenüber der Landesregierung vorbringen. Die Einrichtung eines Landesjugendbeirates ist im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart worden.
Das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) hat die strukturellen und konzeptionellen Vorbereitungen zur Gründung des Landesjugendbeirates durchgeführt und koordiniert. Dazu gehörte die Einrichtung einer Geschäftsstelle und die Durchführung eines breiten Jugendbeteiligungsprozesses. Im Rahmen dessen wurde mit den organisierten Jugendinteressensvertretungen Eckpfeiler für die gemeinsame Arbeit festgelegt und eine Geschäftsordnung erarbeitet.
Mit der Konstituierungsfeier am 5. Juli 2024 wurde der Landesjugendbeirat offiziell gegründet und ist damit das erste Gremium dieser Art in Deutschland.
Besetzung
Um die Anliegen ausschließlich junger Menschen im Landesjugendbeirat zu gewährleisten, richtet sich die Mitgliedschaft im Landesjugendbeirat an Jugendliche ab einem Alter von bereits 12 Jahren bis maximal 21 Jahren. Der Landesjugendbeirat besteht aus 18 Mitgliedern, die sich paritätisch zusammensetzen. Die organisierten Jugendinteressensvertretungen entsenden jeweils zwei Mitglieder für eine Legislaturperiode von einem Jahr.
Die weiteren sechs Plätze werden mit Vertreterinnen und Vertretern von nicht organisierten Jugendgruppen besetzt. Deren Ansprache erfolgt über die Institutionen der offenen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Zudem haben Jugendliche die Möglichkeit ihr Interesse an einer Mitarbeit zu bekunden und sich um einen Platz zu bewerben.
Austausch und Arbeitsformate
Die vier regulären Sitzungen des Landesjugendbeirats pro Jahr finden an unterschiedlichen Orten landesweit und öffentlich statt, um die Perspektiven weiterer junger Menschen in Rheinland-Pfalz einbeziehen zu können.
Kinder- und Jugendrechtecharta RLP
Der Landesjugendbeirat Rheinland-Pfalz hat auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention eine Kinder- und Jugendrechte-Charta erarbeitet. Darin werden zentrale Rechte junger Menschen benannt und mit konkreten Forderungen an Politik und Gesellschaft verbunden. Zusätzlich haben die jungen Menschen Checklisten für Kommunen und Schulen zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte-Charta formuliert.
Mehr Infos und Kontakt zum Landesjugendbeirat Rheinland-Pfalz: