Der Landesjugendhilferat (LJHR) Rheinland-Pfalz ist ein selbstorganisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz einsetzt.