Unter dem Leitsatz „Wer mitarbeitet, soll auch mitentscheiden“ ist das Hausparlament der eigentliche Ort der Mitverantwortung. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich zusammen aus:
- den hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter:innen
- den sonstigen Mitarbeiter:innen (länger als sechs Monate in der Einrichtung)
- den ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitsgemeinschaften
- einem Vertreter des Förderkreises „Freunde des Hauses der Jugend Bitburg e.V.“
- den gewählten ehrenamtlichen Erwachsenen
- der Dienstaufsicht
- einem Vertreter der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral Bitburg
Zu den Aufgaben des Hausparlaments gehören:
- die Beratung und Mitarbeit des Veranstaltungsprogramms und anderer Angebote
- die Schwerpunktplanung der pädagogischen Arbeit
- die Planung und Durchführung von Angeboten und Aktionen
- die Mitbestimmung in Fragen der Hausordnung
- die Mitbestimmung beim Einsatz von finanziellen Mitteln
- die Entwicklung und Festlegung von Zielen
- die Gründung von Arbeitsgemeinschaften
- die Entscheidung über Änderungen in der Konzeption
Das Hausparlament trifft sich in der Regel achtmal im Jahr zu öffentlichen Sitzungen und kann zur Durchführung seiner Aufgaben Ausschüsse bilden, in die weitere Personen einbezogen werden können.
(vgl. hdj-bitburg.de/konzeption, Stand Sept. 2020)